„Niemand ist verpflichtet,
sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.“
(Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
Ein kompetentes Team
Aktuellen Untersuchungen zu Folge ist fast jeder dritte Steuerbescheid falsch. Eine umfangreiche, sich ständig ändernde Steuergesetzgebung, Urteile der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs und stets die Frage, ob die nationalen Vorschriften mit europäischem Recht in Einklang stehen, machen es Unternehmen und Steuerbürgern nahezu unmöglich, den Überblick zu behalten.
Ihr vertrauenswürdiger Partner
Die Steuerberaterkanzlei Michael Staats berät kleine und mittelständische Unternehmen, Existenzgründer und Privatpersonen. Fundiertes Fachwissen, ständige Fortbildungen sowie fachübergreifende Kontakte und Kooperationspartner garantieren unseren Erfolg. Wir stehen Ihnen als engagiert beratender und vertrauenswürdiger Partner für alle finanziellen Angelegenheiten zur Seite.
Aktuelles
10.02.2025 Neue Regelung für Unterhaltszahlungen |
Barzahlungen sind nicht mehr absetzbar Ist ein Steuerpflichtiger gegenüber einer anderen Person dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, können... |
07.02.2025 Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 21.11.2024 - VI R 1/23 entschieden, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio... |