„Niemand ist verpflichtet,
sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.“

(Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)

§

Ein kompetentes Team

Aktuellen Untersuchungen zu Folge ist fast jeder dritte Steuerbescheid falsch. Eine umfangreiche, sich ständig ändernde Steuergesetzgebung, Urteile der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs und stets die Frage, ob die nationalen Vorschriften mit europäischem Recht in Einklang stehen, machen es Unternehmen und Steuerbürgern nahezu unmöglich, den Überblick zu behalten.

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Aktuelles

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Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) zu den...
04.12.2023 Keine Steuerersparnis durch die Vermietung von Luxusimmobilien
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