„Niemand ist verpflichtet,
sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.“
(Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
Ein kompetentes Team
Aktuellen Untersuchungen zu Folge ist fast jeder dritte Steuerbescheid falsch. Eine umfangreiche, sich ständig ändernde Steuergesetzgebung, Urteile der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs und stets die Frage, ob die nationalen Vorschriften mit europäischem Recht in Einklang stehen, machen es Unternehmen und Steuerbürgern nahezu unmöglich, den Überblick zu behalten.
Ihr vertrauenswürdiger Partner
Die Steuerberaterkanzlei Michael Staats berät kleine und mittelständische Unternehmen, Existenzgründer und Privatpersonen. Fundiertes Fachwissen, ständige Fortbildungen sowie fachübergreifende Kontakte und Kooperationspartner garantieren unseren Erfolg. Wir stehen Ihnen als engagiert beratender und vertrauenswürdiger Partner für alle finanziellen Angelegenheiten zur Seite.
Aktuelles
| 08.06.2026 Bei 25,2% aller Paare im Erwerbsalter ist eine Person geringfügig oder nicht erwerbstätig |
| Zehn Jahre zuvor betrug der Anteil der Paare mit einer geringfügig oder gar nicht erwerbstätigen Person 32,5 %. Immer weniger Paare setzen auf das... |
| 03.06.2026 Abfindung: Steuervorteil erstmalig nur über Steuererklärung |
| Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geht oft eine Abfindungszahlung einher. Bisher wurde deren Besteuerung in der Regel direkt gemildert. Möglich... |